Neue MAUT für Agrar- und Umwelt-Transporte

MAUT ZÄhler auf einem LKW der Blunk-Gruppe

Seit dem 1.7.18 ist die LKW-MAUT nun auf allen BAB und allen (!) Bundesstraßen zu entrichten. Die Ausweitung betrifft auch Dienstleister für Agrar- und Umwelttransporte wie die Blunk-Gruppe.

Blaue Säulen am Straßenrand

Wessen Fuß angesichts der am Straßenrand einer Bundesstraße leuchtenden neuen Säulen bisher intuitiv auf die Bremse getreten ist, kann sich zumindest in einer Hinsicht entspannen: Die vier Meter hohen Säulen dienen (bisher) nur der Überwachung der LKW-MAUT durch das Bundesamt für Güterverkehr und sind keine Geschwindigkeitskontrollen! Für die Betriebe im Landwirtschafts- und Umweltsektor allerdings ist keine Entspannung angesagt.


Erweiterte LKW-MAUT gilt auf Bundesstraßen

Seit dem 1.7.18 gelten neue Regeln zur LKW-MAUT. Sie gilt, wie man u.a. auch einem Bericht der Tagesschau am 1.7. entnehmen konnte, für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus Schleppfahrzeug und Anhänger ab insgesamt 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.  Mit in die Berechnung der Höhe der MAUT-Gebühr einbezogen werden die Schadstoffklasse des Fahrzeuges, bzw. Gespanns, die Achszahl und die mautpflichtigen Kilometer, die gefahren wurden. Die neue MAUT ist jetzt für die Nutzung aller Deutschen Bundesautobahnen sowie neuerdings auch aller Bundesstraßen zu zahlen.

Informationen zu Streckenabschnitten und MAUT-Änderungen

Für welche Strecken genau in welchen Abschnitten die MAUT berechnet wird, kann man leicht den Mauttabellen der Bundesanstalt für Straßenwesen entnehmen. Dort werden auch aktuelle Änderungen angezeigt.

MAUT-Ausnahmeregelung für Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Grundsätzlich gilt die Regelung auch für landwirtschaftliche und umweltbezogene Transporte mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts, also auch für Fahrzeuge und Gespanne z.B. von Lohnunternehmern, Biogasanlagenbetreibern, Landmaschinenhändlern. Allerdings gibt es Ausnahmen

Laut der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind

  • landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h immer von der Maut befreit. (Achtung: Gemeint ist hier die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Motorfahrzeuges, nicht die Betriebsgeschwindigkeit!)
  • Landwirtschaftliche Schlepper mit Anhängern sind bei Landwirten und bei Transporten über den Maschinenring e.V. befreit, auch wenn sie schneller als 40 km/h zugelassen sind.

Aufwand für MAUT-Gebühren steigt bei allen Transporteuren

Die Ausweitung des MAUT-pflichtigen Straßennetzes macht die ohnehin witterungsbedingt besonders angespannte Lage in der Landwirtschaft jetzt nicht leichter, im Gegenteil. Die zusätzlich fälligen MAUT-Gebühren verursachen erhebliche Mehrkosten für alle Transporte, auch für Transporte im Bereich Agrar und Umwelt.

Tariferhöhung für Januar 2019 angekündigt

Zum Jahreswechsel sollen die Kosten noch einmal steigen: Zum 1.1.2019 hat die Expertenkommission des BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V.) über die Ausweitung des MAUT-Streckennetzes hinaus bereits Tariferhöhungen von bis zu 59 % empfohlen! Für unsere LKW (Euro V und VI, 5 Achsen): 38,5 %.

Blunk-Gruppe versucht MAUT-Auswirkungen gering zu halten

Auch uns als Transport-Dienstleister stellt die neue MAUT-Regelung vor große Herausforderungen:

Konnten wir bisher alle Transporte vor allem so kilometer- und sprit-effizient wie möglich disponieren, muss nun immer noch eine weitere Kostengröße einkalkuliert werden.  So sind für uns in den letzten Wochen bereits alle Gülletransporte, Hackschnitzeltransporte, Erd- und Bodentransporte spürbar teurer geworden, oft bis zu 10 %.

Schon jetzt rechnen unsere Fachberater mit dreimal gespitztem Bleistift, um unsere Kunden so wenig wie möglich damit zu belasten. Aber um eine Weitergabe zumindest eines Teils der höheren MAUT-Gebühren werden auch wir nicht herum kommen.