Bauernblatt berichtet über Doku- und Lagerservice der Nährstoffbörse-Nord
Mit zwei flexiblen Spezial-Angeboten unterstützt die Nährstoffbörse-Nord – weit über die reine Nährstoff-Vermittlung hinaus – ganz pragmatisch und zeitnah die Landwirte und Betriebsleiter im Norden bei Ihren zur Zeit dringendsten Herausforderungen.
Spezial-Service: Transport-Nachweis
Sowohl Betriebe, die Nährstoffe abgeben wollen als auch aufnehmende Landwirte nutzen zum Beispiel den besonderen Transport-Nachweis der Nährstoffbörse-Nord. Mit einem ausgeklügelten Telemetrie-System fertigt das Team der Börse die lückenlose, transparente Dokumentation aller Bewegungen von Güllen und Gärresten an. Das erweist sich immer öfter als eine echte verwaltungstechnische und arbeitszeitsparende Erleichterung für die Betriebsleiter und Landwirte!
Flexi-Service: Zwischenlagerung
Mit einem weiteren, außergewöhnlichen Service reagiert die Nährstoffbörse-Nord zudem sehr flexibel auf ein jetzt dringendes Problem der abgebenden Betriebe: Wohin mit der Gülle und den Gärresten, wenn alle eigenen Lager gefüllt sind – oder die Sperrfrist gilt?
Das Angebot der Nährstoffbörse, zwischen zu lagern, wird daher in diesen Wochen gern genutzt. Sie lagert Wirtschaftsdünger auf Wunsch kurzerhand in den vorhandenen Lagerkapazitäten der Börse ein, und das pragmatisch, schnell, flexibel.
„Wir feuen uns einfach, mit unseren großen Lagerkapazitäten konkret und zügig helfen zu können, wenn es brennt“, kommentiert Jonas Ostermann von der Nährstoffbörse-Nord ganz trocken die Sonderleistung seines Teams.
Anerkennung in der Branchenzeitschrift
Für die Redaktion des Bauernblattes in Schleswig-Holstein war aber klar: „Dieser besondere Flexi-Service ist auch einen besonderen Artikel wert! Wir stellen die umfangreichen Spezial-Services der Nährstoffbörse-Nord jetzt in unserer Weihnachtsausgabe (Ausgabe 52/2015) vor!“ Und dies ist der Inhalt der Veröffentlichung:
Transporte lückenlos dokumentiert
Zur Sicherstellung der fachgerechten Verwertung von Nährstoffen sind Tierhalter und Biogasanlagenbetreiber verpflichtet nachzuweisen, wo ihre Güllen und Gärreste verbleiben. Die gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung werden sich bald, mit Blick auf die Novellierung der DüngeV, verschärfen.
Voraussichtlich zählt dann zum Beispiel der Gärsubstratanteil aus Nachwachsenden Rohstoffen (Nawaro) zu den flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern. Die höchstmögliche Ausbringmenge von 170 kg N/ha gilt also bald auch für Nawaro-Gärreste.
Aber nicht nur Betreiber von Biogasanlagen werden mit problematischen Nährstoffüberhängen zu kämpfen haben. Auch für Veredlungsbetriebe, die ihren Viehbestand erweitern wollen, verschärft sich die Nährstoffsituation. Sperrfristen für die Ausbringung werden ausgedehnt. Bauanträge werden nur bei entsprechendem Flächennachweis oder Vermittlungsgarantien für Wirtschaftsdünger genehmigt. Die Suche nach geeigneten Abnehmern wird für Tierhalter und Biogasanlagenbetreiber jedoch zunehmend schwieriger und zeitaufwendiger.
Hier unterstützt die Nährstoffbörse-Nord: Sie vermittelt zwischen abgebenden Betrieben mit Nährstoffüberhängen und aufnehmenden Betrieben mit Bedarf an organischen Düngern. Anders als andere Vermittler, die ausschließlich vermitteln können, bietet die Nährstoffbörse-Nord einen zusätzlichen wichtigen Service: Alle Bewegungen von Nährstoffen werden detailliert dokumentiert. Jonas Ostermann, Fachberater der Nährstoffbörse-Nord, erklärt: „Dank unserer hochmodern ausgestatteten Logistik-Partner sehen wir zuverlässig und in Echtzeit, wann und wohin Nährstoffe transportiert werden!“ Die Nährstoffbörse-Nord garantiert also nicht nur die bloße Vermittlung von Gülle und Gärresten – sie weist auch Nährstoffflüsse zeitlich genau und für den Gesetzgeber nachvollziehbar nach.