Pflanzenschutz-Sachkundenachweis: Pflicht ab 2015!
Der bundeseinheitliche Sachkundeausweis in Form einer Scheckkarte wird ab dem 26. November 2015 für alle Pflanzenschutz-Sachkundigen Pflicht. Das neue Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz gilt mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013.
Sachkundeschein Pflanzenschutz selbst machen
Die Prüfung zum Pflanzenschutz-Sachkundigen und der neue bundeseinheitlich Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ist Pflicht für jeden, der beruflich
- Pflanzenschutzmittel anwendet oder
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit im Pflanzenschutz anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät.
Die einfachere Alternative: Pflanzenschutzmaßnahmen beauftragen
Wer die Zeit, Nerven und Ressourcen für Lehrgänge, Prüfungen und Antragsverfahren besser nutzen will, beauftragt kurzerhand für nachweislich sachkundigen Pflanzenschutz Dienstleister wie Blunk !