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Blunk sieht keinen weiteren Handlungsbedarf beim GüKG

Blunk Erdbau Siloplatte -3

Die Kunden des Agrar-Dienstleisters Blunk können auch der beschlossenen Anwendung des gültigen Guterkraftverkehrsgesetzes gelassen entgegensehen: Blunk erfüllt schon seit Jahren alle entsprechenden Auflagen für Transporte in den Bereichen Agrar und Umwelt.

Worum geht es eigentlich bei der GüKG-Diskussion?

Auf den Punkt gebracht besagt das geltende Güterkraftverkehrsgesetz, dass auch Lohnunternehmer, die – im Auftrag von wem auch immer – reine Transporte oder im Rahmen von Dienstleistungen anfallende Transporte durchführen, eine GÜKG-Erlaubnis benötigen. Das war schon immer so und soll auch so bleiben.

Umfassendere Kontrollen der Transporte ab 31. Mai 2018 geplant

Seit langem wurde allerdings stillschweigend geduldet, dass Dienstleister rein landwirtschaftliche Transporte sowie Transporte im Rahmen von Dienstleistungen für Landwirte auch ohne GüGK-Erlaubnis durchführten.
Dies soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers ändern. Nach neuesten Meldungen sollen ab dem 31.05.2018 nun Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes auch bei Lohnunternehmen vorgenommen werden.

Transporte seit Jahren selbstverständlich mit GüKG-Erlaubnis

“Wir führen für unsere Auftraggeber schon immer Transporte aller Art durch. Um einen kompletten Dienstleistungs-Service wie z.B. bei unseren Mais-Ernteketten, bei der Verwertung von Klärschlämmen oder den Erdbewegungen anbieten zu können, mussten wir einiges in das Team, in neue Maschinen sowie in Fachkundenachweise und Genehmigungen investieren.

Das haben wir auch gemacht und machen es weiter – und deshalb brauchen sich zumindest unsere Kunden jetzt keine Sorgen zu machen. Es bleibt alles wie es ist:
Wir können und dürfen alle anfallenden Transporte übernehmen – und zwar ohne wenn und aber!” erklärt uns Jogi Blunk kurz und bündig auf unsere Frage nach dem GüKG.

Verkehrsleiter-Lehrgänge und Fachkundeprüfungen

Und wie genau kam Blunk zu der GüKG-Erlaubnis? Wir haken in der Rendswührener Dispo nach und erfahren:

Für die Genehmigung gewerblicher Transporte haben bei uns die Geschäftsführer, die Betriebsleiter-Kollegen oder z.B. auch Einsatzleiter-Kollegen an den Blunk-Standorten an den entsprechenden Pflicht-Verkehrsleiterlehrgängen teilgenommen und schließlich die entsprechenden Fachkundeprüfungen Güterverkehr an der IHK erfolgreich abgelegt.

Erwerb der Fachkunde für den Güterverkehr

Dies sind  die Inhalte des Vorbereitungslehrgangs zur Fachkundeprüfung für den Güterverkehr bei z. B. der DEULA in Rendsburg:

  • Recht: Güterkraftverkehrsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens: Zahlungsverkehr und Finanzierung, Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen, Beförderungsdokumente, Buchführung, Versicherungswesen, Spedition, Betriebsführung, Marketing
  • Technische Normen und technischer Betrieb: Zulassung und Instandhaltung der Fahrzeuge, Gewichte, be- und entladen, Beförderung gefährlicher Güter, Nahrungsmittelbeförderung
  • Straßenverkehrssicherheit: Unfallverhütung und Verkehrssicherheit
  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Wat mut, dat mut!

“Die Auseinandersetzung mit den trockenen Gesetzestexten war zwar nicht gerade meine Lieblingsbeschäftigung, aber: Wat mut, dat mut”, erklärt uns der Kollege Hopp und fügt schmunzelnd an: “Übrigens, als ich das gemacht habe, 2005 , hieß der Schein noch >Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr<!”

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29. August 2017/in Alle, Allgemeines /by Blunk-Redaktion
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