ab 1. März 2015: neues Schnittverbot für Knicks, Hecken und Bäume in Schleswig-Holstein
Im Zuge der ab 1. Januar 2015 in Schleswig-Holstein geltenden, neuen Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) wird das Schnittverbot für Hecken und Bäume ausgedehnt.
Betrifft: Rückschnitt und Pflegeschnitt
Im Land zwischen den Meeren ist hiervon vor allem der Rückschnitt und Pflegeschnitt von Knicks und Feldrandhecken betroffen. Für welche Landschaftselemente genau die neue Regelung für Hecken und Bäume zutrifft, ist im Glöz 7, § 8, Absatz 3 der neuen AgrarZahlVerpflV festgelegt.
Die Folgen: verkürzte Schnittzeit, erhöhtes Kürzungsrisiko
Das neue Schnittverbot gilt ab dem 1. März 2015. Knicks dürfen demnach nur noch bis zum 28. Februar auf den Stock gesetzt werden. Das Datum zu beachten ist für Antragssteller auf Direktzahlungen als Fördervoraussetzung bindend. Die Kontrollen seitens der Behörden über die Einhaltung des Termins sollen verschärft werden, Verstöße zu Kürzungen der Prämien führen.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein wird die Details der neuen Verordnung und der neuen Fördervoraussetzungen in einer Anfang 2015 erscheinenenden Cross-Compliance Broschüre veröffentlichen.
Die verbleibenden 10 Wochen jetzt klug nutzen
Schon in 10 Wochen endet die erlaubte Schnittzeit für diesen Winter! Die schleswig-holsteinischen Landwirte tun gut daran, jetzt die nötigen Schnitt- und Pflegearbeiten einzuplanen oder zu beauftragen, damit die Zeit am Ende nicht knapp wird und es an geeigneten Maschinen und erfahrenen Maschinenführern mangelt – oder gar Förderbeträge wegen Fristüberschreitung gekürzt werden.
Mit Rat und Tat dabei
Wie immer stehen wir Ihnen bei allen Forstarbeiten mit unserer Erfahrung und einem kräftigen Maschinenpark gern zur Verfügung!
Nehmen Sie gern Kontakt zu unserem Forst-Fachberater auf:
Markus Wiehl, Telefon (04323) 90 70 43, m.wiehl@blunk-gruppe.de