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Spezial-Fällung Pappelriese: ein neuer Fall für das Blunk-Team

Blunk bei Spezial-Fällung: Fällung und Abtransport

Dieser Tage wurde das Lohnunternehmen Blunk mit einer weiteren Spezial-Fällung in Schleswig-Holstein beauftragt: Innerorts galt es auf engstem Raum einen Pappelriesen zu fällen.

Alte Bäume: Verkehrssicherung in Schleswig-Holstein

Wenn das Risiko, dass ein Baumriese zur Gefahr für Mensch und Tier werden könnte, zu groß wird, dann kommt eine Gemeindevertretung um eine Entscheidung nicht herum. In diesem Fall stand mitten im Ort eine imposante alte Pappel.

Lebensspanne von Pappelbäumen begrenzt

Mit 70 Jahren neigt sich die Lebensspanne dieser Baumart dem Ende zu. Man kann beobachten, wie die Stabilität der Bäume abnimmt: Zunehmend brechen größere Äste ab, manche neigen sich, manche Exemplare verfaulen unbemerkt von innen. Der Faulprozess bewirkt, dass nach und nach Teile des Baumes absterben und herabfallen.

Blunk bei Spezial-Fällung: umsturzgefährdete Pappel

Gemeinde entscheidet sich für das Fällen einer Pappel

Auch in diesem Fall wurde vermutet, dass der Pappelbaum im Dorf krank sein könnte. Was, wenn der Baum umstürzen würde oder größere Äste abbrechen und einen Menschen oder die umliegenden Häuser unter sich begraben würde?
Eine Gemeinde ist per Gesetz verpflichtet, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Diese Verkehrssicherheit konnte aber nicht mehr garantiert werden. So entschied sich die Gemeindevertretung, die Fällung des Baumes zu beauftragen.

Blunk bei Spezial-Fällung: mit mit Hubsteiger im Baum Blunk bei Spezial-Fällung: mit mit Hubsteiger Blunk bei Spezial-Fällung: mit Bagger und Schaufel Blunk Spezial Fällung Blunk Spezial Fällung Blunk bei Spezial-Fällung: mitten im Ort Blunk bei Spezial-Fällung: Baumstubben

Spezial-Fällung von Baumriesen im Ort

Für uns entpuppte sich der Auftrag als typische “Spezial-Fällung”: Vor Ort fanden wir äußerst beengte Platzverhältnisse vor. In direkter Umgebung der Pappel lag ein schmaler Weg, ein Carport, ein Haus, Zäune und auch noch ein Bach.

Fällung durch Abtragen per Hubsteiger

Angesichts der Umgebung und des begrenzten Platzes konnten wir nur einen 25 m-Hubsteiger einsetzen. Mit diesem trugen wir den Baum von oben nach unten und Stück für Stück ab.

Abtransport des Baumes

Per Radlader, den wir mit einer Buschzange ausrüsteten, verluden die Forst-Kollegen das Holz anschließend in Container. Diese wurden über den schmalen Weg abtransportiert.

Stubben beseitigen

Im nächsten Arbeitsschritt zerkleinerten wir den Stubben mit unserem kräftigen Forstmulcher (siehe Bilder unten). Was sich einfach anhört, mutete vor Ort eher wie “Maschinenballett” an. Auch hier bewährte sich das Fingerspitzengefühl der Maschinenführer im Blunk-Team

Aufräumen und kehren

Dass wir am Schluss den Einsatzort noch aufräumten und die Straße wieder reinigten, gehört bei uns einfach mit zu jedem Auftrag.

Rückblick auf einen Tag Arbeit

Insgesamt brauchte das Forst-Team einen Tag für diese Spezial-Fällung dieses großen Baumes. Ein wenig Wehmut begleitet uns dabei immer: Im Nu abzusägen, was 70 Jahre lang wuchs, fällt niemandem leicht. Aber: Sicherheit geht eben immer vor, nicht nur bei Blunk!

Blunk Spezial-Fällung mulchen Blunk bei Spezial-Fällung: Stubben gemulcht

Wann ist das Fällen von Bäumen erlaubt?

Bäume stehen hierzulande unter besonderem Schutz. Stehen die Bäume nicht in gärtnerisch genutzten Flächen (Gärten) und in Wäldern, gelten für sie Schutzfristen. Außerhalb der Schutzfrist dürfen Bäume nur mit Ausnahmegenehmigung gefällt werden.
Ausnahmegenehmigungen müssen nicht nur für Fällungen außerhalb der Schutzfrist eingeholt werden, sondern auch z.B. wenn

  • eine Gemeinde eine von der allgemeinen Regelung abweichende Baumschutzsatzung aufgestellt hat oder
  • es sich um einen landschaftsbildprägenden Einzelbaum (wie z.B. “Monobäume” auf Feldern) handelt.

Was tun, wenn man einen Baum im Garten fällen möchte?

1. Baum prüfen

Ist der Baum nicht verkehrssicher, umsturzgefährdet durch Schieflage oder hat zuviel Totholz? Ist er eventuell krank? Wenn mindestens eines der Kriterien zutrifft, dann:

2. Regelungen prüfen

Gibt es eine Baumschutzverordnung bzw. Baumschutzsatzung in meiner Gemeinde, die das Fällen eines Baumes untersagt?

  • Nein: Dann dürfen Sie den Baum in ihrem Garten fällen.
  • Ja: Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung! In manchen Fällen wird die Genehmigung zur Fällung unter Auflage(n) erteilt. Ein Auflage kann sein, eine Ersatzmaßnahme durchzuführen, z.B. einen neuen Baum zu pflanzen.

3. Fachleute mit Fällen des Baumes beauftragen

Professionelle Baumfäll-Spezialisten wie Blunk schauen sich den Baum und seine Umgebung zunächst vor Ort an.
Anschließend entwickeln wir ein Fällkonzept und erstellen ein Angebot.

Was beinhaltet ein Fällkonzept?

Das Fällkonzept beantwortet alle Fragen zur Vorgehensweise. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wie Platz, Pforten, Mauern  etc. beantworten wir u.a. folgende Fragen:

Handelt es sich um eine Spezial-Fällung? Brauchen wir Hubsteiger? Wird Klettertechnik benötigt? Wie kann die Zerteilung erfolgen? Wie kleinteilig muss der Baum gesägt werden? Soll das Holz von uns abgefahren und verwertet oder schon vor Ort zu Holzhackschnitzeln verarbeitet werden? Welche Maschinen genau sollen zum Einsatz kommen? Braucht es besondere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs (Bäume an Grundstücksgrenze)?

Erst wenn wir einen genauen Plan für unsere Vorgehensweise haben, legen wir los. So können wir äußerst effizient arbeiten und bewältigen z.B. auch die Fällung und Beseitigung eines Baumriesen an nur einem Tag!

Ihre Ansprechpartner bei Blunk für Spezial-Fällungen

Sie haben einen Baum in Ihrem Garten, der gefällt werden soll? In Ihrer Gemeinde gefährdet ein Baum die Verkehrssicherheit?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit unseren Forstexperten in Ihrer Nähe auf und lassen Sie sich (unverbindlich) beraten:

Standort Rendswühren

Markus Wiehl
Telefon (04323) 90 70 43
m.wiehl@blunk-gmbh.de

Standort Lalendorf

Axel Weymann
Telefon (038452) 22 00 33
a.weymann@blunk-lalendorf.de

Standort Vahldorf

Helge Witt
Telefon (039202) 844 37 55
h.witt@blunk-vahldorf.de

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