Fördergeld für emissionsarmes, fristgerechtes Gülle-Ausbringen und Lagern
Landwirte aus Schleswig-Holstein, die ihren gesamten flüssigen Wirtschaftsdünger mit emissionsarmer Technik ausbringen lassen, können ab diesem Jahr eine ansehnliche Förderprämie in Höhe von 80 € pro ha erhalten. Einige Voraussetzungen müssen dafür jedoch erfüllt sein.
Grundvoraussetzung zur Förderung emissionsarmer Ausbringung
Im Rahmen diverser Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sollen die umweltschädlichen Gase reduziert werden, die sich bei der Ausbringung von Düngern verflüchtigen. Unterstützt werden ganz konkret Maßnahmen zur „emissionsarmen und gewässerschonenden Ausbringung von Wirtschaftsdüngern“. Die Behörden stellen dazu Landwirten, die sich für diese Maßnahme engagieren, eine Förderung von bis zu 80 € pro ha und Jahr in Aussicht. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller ihre gesamte flüssige Wirtschaftsdüngermenge überbetrieblich ausbringen lassen.
Bedingung: Anwendung moderner Ausbringverfahren
Die Wirtschaftsdünger müssen zudem auf unbestellten Äckern direkt eingearbeitet und auf bestellten Flächen unter den Bestand (Schleppschuhverfahren) appliziert werden. Beide Techniken setzen wir seit vielen Jahren mit den modernen Maschinen aus unserem Maschinenpark erfolgreich ein.
Bedingung: Lückenlose Dokumentation von Zeitpunkt und Menge
Außerdem müssen Förderempfänger lückenlos und korrekt die Ausbringzeitpunkte und Ausbringmengen nachweisen. Für Blunk-Kunden ist das kein Problem, denn für die Dokumentation unserer Arbeiten setzen wir schon lange unser ausgereiftes Telemetrie-System ein. Vollständige, detaillierte Nachweise sind sowieso Bestandteil unseres kostenlosen Service bei jedem Auftrag.
Bedingung: enge Fristen exakt einhalten
Ein Fallstrick des Förderprogrammes könnten für potenzielle Antragsteller die engen Fristen darstellen. Auf Grünland muss die Gülle zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli ausgebracht werden, auf Ackerland zwischen dem 1. Februar und dem 31. August. Eine Ausnahme gilt für Winterraps. Hier darf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bis zum 15. September erfolgen.
Bedingung: Lagerraum-Kapazitäten nachweisen
Die Richtlinien des Förderprogrammes stellen an die Landwirte zudem hohe Anforderungen an die Bereitstellung von Lager-Kapazitäten. Für die Bewilligung einer Förderung muss jeweils eine Lagerkapazität für einen Zeitraum von acht Monaten ohne Ausbringung vorgehalten werden!
Nährstoffbörse-Nord vermittelt freie Lagerräume
Für den Nachweis von Lagerraum-Kapazitäten ist die Nährstoffbörse-Nord Ihr richtiger Ansprechpartner. Jonas Ostermann und sein Team unterstützen Sie schnell und pragmatisch bei Ihrer Suche nach geeigneten Lagerräumen, vermitteln Gülle und Gärreste zwischen abgebenden und aufnehmenden Betrieben und organisieren gleich auch die Transporte, inklusive antragsgeeigneter Nachweise – alles aus einer Hand!
Blunk als Partner für Antragsstellung
Für die emissionsarme Ausbringung (Technik und Maschinen) und die Einhaltung der Fristen (Zeitplanung) sind wir als zukunftsorientiertes Lohnunternehmen ein bewährter, zuverlässiger Partner. Wir helfen unseren Kunden gerade bei dem Thema Gülle besonders gern, die Bedingungen für eine Förderung zu erfüllen.
Der erste Schritt zur Förderung
Das neue Förderprogramm käme für Sie eventuell auch in Frage? Sie möchten von „der Gülle-Förderung“ profitieren? Dann vereinbaren Sie doch einfach direkt einen ersten Beratungstermin mit einem unserer landwirtschaftlichen Fachberater im Blunk-Team.