Blunk für Entsorgung von Bohrschlamm und Bohrklein
Als Spezialist u.a. für Entsorgung und Verwertung übernimmt Blunk seit langem auch die fachgerechte Entsorgung von Bohrschlämmen und Bohrklein aus Horizontalbohrungen.
Fachgerechte Entsorgung von Abfällen aus Horizontalbohrungen
Bei Horizontalbohrungen zur Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen bzw. Leerrohr-Verbindungen fallen Bohrschlämme und Bohrklein an. Die Bohrschlämme und das Bohrklein müssen jeweils fachgerecht abtransportiert, entsorgt oder ggfs. verwertet werden.
Die Spezial-Dienstleistung für Bohrfirmen und Bauunternehmen
Unser versiertes Umwelt-Team übernimmt diesen Abtransport und die Entsorgung als professionelle Dienstleistung. Die Auftraggeber für diese Arbeiten sind in der Regel Bohrfirmen oder Bauunternehmen.
Auf einen Blick
Entsorgung und Verwertung mit Blunk
- alle Zertifizierungen / Genehmigungen vorhanden
- erfahrenes und geschultes Team
- gewachsene Verbindungen zu Deponien
- Weiter-Verwertung i.S.d. Kreislaufwirtschaft
- Verlass auf Maschinenpark mit modernster Technik
- erfahrene Maschinenführer vor Ort
Blunk-Kunden können auf erfahrene Spezialisten zurückgreifen
Für die Entsorgung und Verwertung von Schlämmen – damals zuerst Klärschlamm – wurde die Blunk-Gruppe vor 40 Jahren gegründet. Als Entsorgungsfachbetrieb weiteten wir unsere Dienstleistungen in der Entsorgung immer weiter aus. Längst sind wir Experten auch in der Entsorgung von Bohrschlämmen und Bohrklein.
Mit Fachschulung für Entsorgung von Bohrschlämmen und Bohrklein
Für diese Dienstleistung kam den Kollegen im Umwelt-Team der Blunk Gruppe zum einen ihre umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich zugute. Zum anderen wurden unsere Entsorgungs-Teams speziell auch für die Aufnahme von Bentonit und dessen Verbringung auf die entsprechenden Deponien geschult.
So können unsere Auftraggeber jederzeit ohne Weiteres auf die Erfahrung und das Fach-Knowhow eines speziellen Entsorgungs-Teams verlassen, ohne sich selbst um dessen Qualifizierung kümmern zu müssen.
Auftraggeber sparen aufwändige Zertifizierungen und Genehmigungen
Mit der Beauftragung des Abtransportes und der Entsorgung sparen unsere Kunden Zeit und Aufwand. Denn für die Entsorgung muss ein Unternehmen zertifiziert sein. Außerdem braucht es besondere Genehmigungen für die Transporte.
Die Firma Blunk erneuert kontinuierlich die nötigen Zertifizierungen, sodass diese immer aktuell sind. Zudem kümmern wir uns zuverlässig auch um die Genehmigungen für den jeweiligen Abtransport.
Für fachgerechte Entsorgung gewachsene Verbindungen zu Deponien nutzen
Unser Umwelt-Team kennt sich bestens in der Abfallwirtschaft aus. Wir arbeiten seit Jahren mit verschiedenen Deponien zusammen und haben effiziente, reibungslose Abläufe mit diesen etabliert.
Entsprechend der Vereinbarungen können wir so unseren Auftraggebern jeweils zeitnah eine optimale Entsorgungslösung anbieten.
Weiter-Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
In der Blunk-Gruppe arbeiten die drei Bereiche Umwelt, Agrar und Forst von jeher eng zusammen. Was als Abfall zur Entsorgung in einem Bereich anfällt, lässt sich oft in einem anderen Bereich noch nutzbringend verwerten. Dieses ressourcensparende Vorgehen ist im übrigen auch im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (siehe unten).
Überprüfung der Abfälle auf ihre Verwertbarkeit
Entsprechend werden zu entsorgende Bohrschlämme und Bohrklein von den Kollegen daraufhin überprüft, ob sie sich zum Beispiel in der Landwirtschaft sinnvoll verwerten lassen.
Ein wichtiger Partner ist hierbei die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA), die Bohrschlämme und Bohrklein sorgfältig analysiert und ihre Bestandteile bestimmt.
Stellt sich heraus, dass sich die Bauabfälle aus den Bohrungen sicher z.B. in der Landwirtschaft verwerten lassen, finden wir für unsere Auftraggeber geeignete Abnehmer und kümmern uns um die Verwertung sowie alle nötigen Nachweise.
Verlass auf Maschinenpark mit modernster Technik
Für die Entsorgung von Bohrabfällen braucht es nicht nur spezielle Zertifizierungen und Genehmigungen, sondern auch geeignete Maschinen.
Als Spezialist für Entsorgung und Verwertung unterhalten wir an unseren Standorten hochmoderne Maschinenparks – unter anderem mit leistungsfähigen Transportfahrzeugen, Containern, effizienter Saugtechnik und schlagkräftiger Ausbringtechnik.
Geschulte, erfahrene Maschinenführer auf der Baustelle
Aber, Technik ist nicht alles: Unsere geschulten, erfahrenen Maschinenführer und Fahrer wissen ihre Maschinen sicher, umsichtig und effizient zu bedienen – auch unter schwierigen Bedingungen.
So können sich Blunk-Kunden auch darauf verlassen, dass wir unsere Arbeit auf ihrer Baustelle sicher und effizient erledigen.
Stellen Sie uns auf die Probe – nehmen Sie einfach Kontakt auf!
Ihre Ansprechpartner in der Blunk-Gruppe
für die Entsorgung von Bohrschlämmen und Bohrklein
Schleswig-Holstein
Sebastian Rohweder
Telefon (04323) 90 70 32
s.rohweder@blunk-gruppe.de
Mecklenburg-Vorpommern
Frank Martens-Jung
Telefon (038452) 22 00 31
f.martens-jung@blunk-gruppe.de
Sachsen-Anhalt –
Niedersachsen – Brandenburg
Helge Witt
Telefon (039202) 844 37 55
h.witt@blunk-gruppe.de
Anforderungen an die Entsorgung bzw. Verwertung von Bohrschlamm und Bohrklein
Für die Entsorgung von Bohrschlämmen und Bohrklein aus Horizontalbohrungen gibt es in Deutschland keine speziellen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen, so dass hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen wie insbesondere § 7 Abs. 3 KrWG greifen.
Danach hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Ist die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist der Abfall zu beseitigen.
Nachfolgend die wichtigsten Aspekte der Betonit-Entsorgung. Die genauen Details finden sich in den jeweiligen Verordnungen der Länder zur Verwertung von Bohrschlämmen und Bohrklein aus Horizontal- und Vertikalbohrungen (u.a. in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen).
Blunk verwertet Schlamm als Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft (hier: Klärschlamm)
Was sagt das Keislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)?
Ziel des KrWG ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen.
Die neue, fünfstufige Abfallhierarchie
Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie (§ 6 KrWG).
Die neue Hierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest.
Verwertung in der Landwirtschaft
Ein Ausbringen von Bohrschlämmen oder Bohrklein auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist zwar grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn damit ein bestimmter Zweck erreicht wird.
Entsprechend müssen neben den abfallrechtlichen Vorgaben (vgl. § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz) auch bodenschutzrechtliche (vgl. § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) und ggf. düngerechtliche Anforderungen (vgl. Düngeverordnung) erfüllt werden. Ein solcher Einsatz ist in jedem Einzelfall mit den zuständigen Behörden – Kreisverwaltungsbehörde und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – abzustimmen.
Verwertung in Lärmschutzbauwerken
Verfüllungen von Bohrschlämmen und Bohrklein in Lärmschutzbauwerke können zugelassen werden, wenn die Bohrspülung ausschließlich mit dem bodenbürtigen Rohstoff Bentonit und mit Wasser versetzt wurde.
Demgegenüber sind andere spezielle Bohrschlämme wie solche aus dem HDI-Verfahren für eine Verfüllung ungeeignet, da sie oftmals deutliche Überschreitungen insbesondere beim Parameter „Elektrische Leitfähigkeit“ zeigen, selbst wenn der nach Verfüll-Leitfaden für den Bauschuttanteil geltende höhere Wert (2.000 μS/cm) herangezogen wird. Derartige Abfälle sind, abhängig von der Zusammensetzung (siehe § 8 Abs. 1 DepV), auf Deponien der entsprechenden Deponieklasse (DK) zu entsorgen.
Wann ist Bohrschlamm (gefährlicher) Abfall?
Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen entstehen bei Baumaßnahmen (grabenlose Rohrverlegung), ohne dass der Hauptzweck der Handlung darauf gerichtet ist. Somit handelt es sich bei Bohrklein und Bohrspülungen um Abfälle nach § 3 Abs. 1 und 3 KrWG, die diesem auch unterliegen.
Aus der Abfallbeschreibung in Verbindung mit der Deklarationsanalyse (Untersuchung nach LAGA M20) können Rückschlüsse für die Handhabung, die Notwendigkeit einer Behandlung und die finale Entsorgung gezogen werden. Weiter ergeben sich Hinweise darauf, ob der Abfall einer gefährlichen Abfallart zugeordnet werden muss.
Die Bohrschlamm-Prozesstechnik schließt die analytische Beurteilung sowie die unterschiedlichen Aufbereitungstechniken mit ein. In Abhängigkeit der Analysenergebnisse wird in die unterschiedlichen Aufbereitungsstufen unterschieden.
- Stufe: unbelasteter Bohrschlamm Z 0 (LAGA M 20) → RC-Spülung
- Stufe: gering belasteter Bohrschlamm Z 1.1 bis Z 2, DK 0 bis DK II → technische Bauwerke, Deponie
- Stufe: hoch belasteter Bohrschlamm DK III und größer → thermische Anlage